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Für Anbieter

Für Anbieter: ein Standortprofil nachvollziehbar dokumentieren

Ein hilfreiches Profil beantwortet drei verschiedene Fragen: Welche Einrichtung ist das, wer übernimmt welche Aufgabe und welches Angebot gibt es an dieser Adresse? Dieser Leitfaden unterstützt eine nachvollziehbare Dokumentation.

Lächelnde Frau vor einem unscharfen städtischen Hintergrund (Symbolbild)
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Die Einrichtung klar benennen

Beginnen Sie mit dem veröffentlichten Namen, der Art der Einrichtung und ihrer vollständigen Standortadresse. Arztpraxis, Klinik und Kosmetikstudio beschreiben unterschiedliche Einrichtungen. Verwenden Sie die Bezeichnung, die den tatsächlichen Betrieb nachvollziehbar wiedergibt. Der Name einer Marke oder eine einzelne angebotene Leistung genügt für diese Einordnung nicht.

Halten Sie rechtliche Betreiberangaben und den öffentlich verwendeten Standortnamen unterscheidbar. Ergänzen Sie eine eigene Kontaktseite, Telefonnummer und vorhandene Termin- oder Anfrageadresse. Prüfen Sie, ob der Link genau den Standort betrifft. Eine zentrale Buchungsseite kann sinnvoll sein, wenn die betreffende Niederlassung dort eindeutig auswählbar ist. Ein technisch erreichbarer Link belegt jedoch noch nicht, dass sämtliche genannten Leistungen an diesem Standort gebucht werden können.

Personen, Qualifikation und Aufgabe trennen

Erfassen Sie für jede genannte Person den Namen, die belegte berufliche Qualifikation und ihre konkrete Rolle am Standort. Eine ärztliche Leitung ist eine andere Angabe als die tatsächlich behandelnde Person. Verwaltung, Beratung, Coaching und medizinische Durchführung sollten ebenfalls unterscheidbar bleiben. Ein Teamfoto oder ein allgemeiner Hinweis auf Fachkompetenz ersetzt diese Angaben nicht.

Das BAG beschreibt MedReg als öffentliches Register für universitäre Medizinalpersonen. Dort finden sich unter anderem Angaben zu Diplomen, Weiterbildung und kantonalen Berufsausübungsbewilligungen. Prüfen Sie die richtige Person und den betreffenden Eintrag; vermerken Sie Quelle und Datum. Ein Registereintrag und eine konkrete verfahrensbezogene Erfahrung sind verschiedene Nachweise.

Übernehmen Sie Qualifikationen in der belegten Form. Aus einer Kursbescheinigung darf kein Facharzttitel werden. Fehlt eine unabhängige Registerprüfung, kennzeichnen Sie eine Angabe beispielsweise als Auskunft der Einrichtung. Für andere Berufsgruppen ist MedReg nicht automatisch das passende Register. Ein fehlender Eintrag dort erlaubt deshalb keine pauschale Aussage über sämtliche Tätigkeiten einer Person.

Angebote am tatsächlichen Standort belegen

Ordnen Sie jede Behandlung der Adresse zu, an der sie angeboten wird. Bei mehreren Niederlassungen reicht eine allgemeine Leistungsseite der Organisation allein nicht immer für eine sichere Standortzuordnung. Nennen Sie möglichst einen konkreten öffentlichen Beleg oder eine eindeutig zuordenbare Bestätigung der Einrichtung. Halten Sie fest, ob der Nachweis das Verfahren insgesamt oder nur eine bestimmte Anwendung betrifft.

Das ist besonders bei Sammelbegriffen wichtig. Ein allgemeines Angebot für Botulinumtoxin belegt nicht automatisch Masseter-Injektionen. Eine Lipolyse-Seite für das Gesicht bestätigt nicht jede Körperregion. Synonyme können die Suche erleichtern, erweitern aber nicht den nachgewiesenen Leistungsumfang. Ist ein Angebot nur teilweise bestätigt, bleibt dieser Unterschied in der Dokumentation sichtbar.

Dokumentationsschema für einen einzelnen Standort
AngabeNachvollziehbarer EintragHäufige offene Frage
EinrichtungName, Art, Adresse und zugehörige KontaktquelleGilt die Angabe für genau diese Niederlassung?
PersonName, Qualifikation, Rolle und QuelleWer übernimmt die konkrete Durchführung?
AngebotVerfahren, gegebenenfalls Anwendung, StandortbezugIst nur die Organisation oder auch der Standort bestätigt?
ServiceBeratung, Sprachen, Öffnungs- oder KontaktzeitenSind Zeiten und Bedingungen noch aktuell?
NachweisQuelladresse, Abrufdatum, Umfang und offener PunktWas belegt die Quelle tatsächlich?

Quellen und Aktualität verständlich halten

Verknüpfen Sie wesentliche Angaben direkt mit einer passenden Quelle. Eine Homepage ist weniger hilfreich als die konkrete Team-, Standort- oder Leistungsseite. Ein Datum zeigt, wann etwas geprüft wurde; es behauptet keine laufende Überwachung. Ändert sich eine Person, Adresse, Öffnungszeit oder Leistung, prüfen Sie die davon abhängigen Angaben gemeinsam. Notieren Sie, was korrigiert wurde und welche Belege dafür vorlagen.

Veröffentlichte Preise benötigen ihren Leistungsumfang und Datenstand. Für Beratung und Kontrollen bietet das Angebotsblatt für Beratung und Nachkontrollen eine ergänzende Struktur. Preis- und Bewertungslinks sind keine Nachweise medizinischer Behandlungsqualität. Verwenden Sie keine fremden Rezensionen als eigene ärztliche Qualitätsnote.

Was die Dokumentation beiden Seiten bringt

Patientinnen und Patienten können genauer erkennen, welche Fragen eine Einrichtung beantworten kann. Anbieter können ihre Zuständigkeit und ihren tatsächlichen Leistungsumfang präziser darstellen. Die Dokumentation soll passende Rückfragen ermöglichen; sie verspricht weder zusätzliche Kontakte noch eine bestimmte Platzierung. Auch ein vollständiges Profil ist keine Untersuchung und kein Prüfsiegel für ein individuelles Behandlungsergebnis.

Trennen Sie öffentliche Betriebsinformationen von Patientendaten und internen Personalunterlagen. Für eine Profilkorrektur genügt zunächst die betroffene Seitenadresse, die konkret beanstandete Angabe und ein geeigneter öffentlicher Nachweis. Übermitteln Sie keine Patientendossiers, privaten Bilder oder unnötigen Identitätsdokumente.

Eine Korrektur sachlich vorbereiten

Verwenden Sie Fehler melden für unrichtige öffentliche Angaben oder die Kontaktseite für organisatorische Fragen. Beschreiben Sie den gewünschten Sachverhalt präzise. Die Übermittlung einer Korrektur ist keine Zusage einer automatischen Veröffentlichung, einer medizinischen Prüfung oder eines bevorzugten Eintrags. Massgeblich bleiben belegbare Angaben, nachvollziehbare Zuständigkeiten und die redaktionellen Grundsätze des Portals.

Quellen

Die folgenden Originalquellen wurden für die redaktionelle Einordnung gelesen. Ausländische Behördeninformationen beschreiben keine automatische Schweizer Zulassung. Eine medizinische Prüfung dieses Textes ist nicht dokumentiert.

  1. Bundesamt für Gesundheit: Medizinalberuferegister MedReg – abgerufen am 21.10.2026.

Hinweise zu Redaktion und Quellenprüfung. Eine konkrete unrichtige Angabe können Sie über Fehler melden mitteilen.

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Fehlende Angaben gezielt beim Anbieter erfragen. Die Reihenfolge ist keine Qualitätsrangliste.

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